5.1.1. Weiter bringt die Rekurrentin vor, der Gestaltungsplan bzw. das Richtprojekt stünden in direktem Widerspruch zu den Schutzzielen des ISOS und zum Gebietscharakter der Kernzone. Es sei nicht erkennbar, dass die privaten Initianten und die Behörden die Inventarvorgaben und Schutzziele des ISOS und der Kernzone hinreichend in die Beurteilung einbezogen hätten. Die Vorgaben seien weder formell, etwa durch Einholung eines hier zwingend erforderlichen Gutachtens, noch materiell ausreichend berücksichtigt worden. Ein Neubau hätte massive Veränderungen des geschützten Ortsbildes zur Folge. Die Visualisierung zeige die massive Tragweite des Eingriffs.