Er hielt darin zusammengefasst fest, dass dem Gebäude zwar ein gewisser historischer Zeugenwert zukomme, dass aber das öffentliche Interesse an einer gut integrierten Velostation in unmittelbarer Bahnhofsnähe, an einer dem sehr hohen Personenaufkommen gerechteren, grosszügigeren Bahnhofzugänglichkeit sowie an einer architektonisch überzeugenden Lösung an dieser prominenten Lage das Interesse an einer Unterschutzstellung der bestehenden Gebäude klar überwiege. Die Liegenschaft wurde in der Folge aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung unter der Suspensivbedingung entlassen, dass die Baubehörde für ein rechtskräftiges Vorhaben