17.6, Visualisierungen I-VI). Ebenfalls liegt eine Visualisierung eines redimensionierten Projekts bei den Akten, welches von der privaten Rekursgegnerin ausgearbeitet und der Rekurrentin anlässlich einer Besprechung im Mai 2018 unterbreitet worden war (act. 14.4 und 14.5). Schliesslich hat die Rekurrentin selber eine Visualisierung in Auftrag geben, welche neben dem ursprünglichen Richtprojekt auch das gemäss Gestaltungsplan maximal zulässige Bauvolumen (rote Linie) aufzeigt (act. 27.1-5).