3.1. Die Rekurrentin beantragt replicando, es sei das Richtprojekt anlässlich des Augenscheins ordnungsgemäss auszustecken. Nur eine Aussteckung ermögliche eine präzise und unverfälschte Beurteilung der äusseren Abmessung und Auswirkungen des geplanten Baukörpers auf das bestehende Ortsbild und die wertvollen Sichtbezüge. Die Kubaturen und Mantellinien des Richtprojekts liessen sich aufgrund der vorliegenden Visualisierungen nicht verlässlich nachvollziehen. Die private Rekursgegnerin beantragt, es sei auf den erst in der Replik gestellten prozessualen Antrag zufolge Verspätung nicht einzutreten.