betreffend Gemeinderatsbeschluss vom 24. Januar 2018 und Genehmigungsverfügung der Baudirektion Kanton Zürich Nr. 0607/18 vom 5. Juli 2018; Privater Gestaltungsplan "Haus zum Falken", Zürich 7 - Hottingen _______________________________________________________ hat sich ergeben: A. Mit Beschluss vom 24. Januar 2018 erteilte der Gemeinderat der Stadt Zürich seine Zustimmung zum privaten Gestaltungsplan "Haus zum Falken". Die Baudirektion Kanton Zürich genehmigte diese Festsetzung mit Verfügung vom 5. Juli 2018. Die Bekanntmachung der Entscheide erfolgte im Amtsblatt vom 13. Juli 2018.