{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2019-02-08", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0010-2019_2019-02-08.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0010_vom_8._februar_2019.doc.pdf", "Checksum": "aed9b90293c5c50aa49c07917865c19b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0010/2019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 08.02.2019 BRGE I Nr. 0010/2019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 08.02.2019 BRGE I Nr. 0010/2019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 08.02.2019 BRGE I Nr. 0010/2019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Privater Gestaltungsplan \"Haus zum Falken\", Ortsbildschutz, Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des ISOS. | Das Gestaltungsplangebiet ist gemäss der geltenden Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) der Kernzone \"Hohe Promenade\" zugeteilt und ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) dem Gebiet Nr. 9 \"Bellevue und Stadelhofen\" mit dem Erhaltungsziel AC zugeteilt. Die Eigentümerschaft beabsichtigt, den bestehenden Gebäudebestand durch einen Neubau zu ersetzen, welcher im Erdgeschoss publikumsorientierte gewerbliche Nutzungen (z.B. Gastronomie, Verkaufsgeschäfte), in den Obergeschossen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sowie in den Untergeschossen eine öffentliche Velostation mit rund 1'000 Abstell­plätzen vorsieht. Die Rekurrierenden rügten, ein gemäss Gestaltungsplan möglicher Baukörper stehe in direktem Widerspruch zu den Schutzzielen des ISOS und zum Gebietscharakter der Kernzone. 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Die Eigentümerschaft beabsichtigt, den bestehenden Gebäudebestand durch einen Neubau zu ersetzen, welcher im Erdgeschoss publikumsorientierte gewerbliche Nutzungen (z.B. Gastronomie, Verkaufsgeschäfte), in den Obergeschossen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sowie in den Untergeschossen eine öffentliche Velostation mit rund 1'000 Abstell­plätzen vorsieht. Die Rekurrierenden rügten, ein gemäss Gestaltungsplan möglicher Baukörper stehe in direktem Widerspruch zu den Schutzzielen des ISOS und zum Gebietscharakter der Kernzone. Das Baurekursgericht wies den Rekurs ab und bestätigte die Zustimmung des Gemeinderates zum privaten Gestaltungsplan \"Haus zum Falken\" sowie die entsprechende Genehmigungsverfügung der kantonalen Baudirektion.\n\nBei diesen im Geltungsbereich zulässigen Massen handelt es sich um Maximalmasse, die den gestalterischen Rahmen für ein mögliches Projekt bilden (§ 83 Abs. 2 PBG), aber diesem nicht gleichgesetzt werden dürfen. Für\ndie Planbeurteilung ist von den höchstzulässigen Werten auszugehen. Das\nAusgangspunkt der Gestaltungsplanung bildende Richtprojekt des Architekturbüros Calatrava Valls SA schöpft die zulässige Höhe der Hochbaute\n\nR1S.2018.05080 Seite 18\n(430,50 m ü. M.) mit einer Kote von 429,30 m ü. M. nicht ganz vollständig\naus. Die Traufhöhe wurde im Richtprojekt auf eine Kote von 427.50 m ü. M\ngesetzt und entspricht der Traufhöhe des benachbarten Gebäudes an der\nFalkenstrasse 27 (Restaurant Weisses Kreuz). Beim überarbeiteten Richtprojekt vom Mai 2018 wurde die nordöstliche Gebäudeflucht um 4,50 m zurückgezogen, um die Sichtbeziehung zum Stadelhoferplatz aufzuwerten.\nDie Höhen des Baukörpers blieben unverändert (vgl. Gegenüberstellung\nRichtprojekt /Überarbeitung Mai 2018, act. 14.5).\n\n5.9.2.\nSoweit die Rekurrentin vorab geltend macht, die zuständigen Stellen und\nBehörden hätten sich mit den Schutzanliegen des ISOS nicht genügend\nauseinandergesetzt, erweist sich der Einwand als haltlos. Der Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV befasst sich ausdrücklich mit den Schutzzielen\ndes ISOS. Darin wurde festgehalten, dass der Gestaltungsplan mit dem\nISOS kompatibel sei (act. 17.5, S. 13 f.). Im Übrigen haben die Vorinstanzen in den Rekursantworten umfassende Begründungen nachgereicht, und\nes wurde den Parteien Gelegenheit zu einer Stellungnahme geboten. Damit\nwurde ein allfälliger Begründungsmangel geheilt (Kaspar Plüss, in: Kommentar VRG, 3. Aufl. Zürich/Basel/Genf, § 10 Rz. 36).\n\n5.9.3.\nDas seit 1. Oktober 2016 für die Stadt Zürich festgesetzte ISOS geht vom\nheutigen Baubestand aus und sieht entsprechend der ISOS-Methodik vor,\ndass nahezu das ganze Stadtgebiet vom Bundesinventar erfasst wird. Angesichts des ISOS-Eintrags ist von einem schützenswerten Ortsbild auszugehen, welches im Rahmen des vorliegenden Gestaltungsplanes zu berücksichtigen ist. Der Gestaltungsplan schafft die planungs- und baurechtliche Grundlage für die Erstellung eines Bauköpers, welcher an dieser prominenten Lage unbestrittenermassen einen neuen städtebaulichen Akzent\nsetzen wird. Dass das Ortsbild dadurch eine Veränderung erfährt, liegt auf\nder Hand. Eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Schutzziele des\nISOS oder des Gebietscharakters der Kernzone ist jedoch nicht auszumachen.\n\nWie bereits erwähnt, ist das Gebiet Nr. 9 nicht dem strengen Erhaltungsziel A mit Substanzerhalt, sondern lediglich dem niedrigsten Erhaltungsziel C gemäss ISOS zugeordnet, welches besagt, dass ein Gleichgewicht\n\nR1S.2018.05080 Seite 19\nzwischen Alt- und Neubauten zu bewahren ist und die für den Charakter\nwesentlichen Elemente integral zu erhalten sind. Daneben sind in der unmittelbaren Umgebung nur einzelne Objekte mit dem Erhaltungsziel A (z.B.\nStadelhoferplatz, Bahnhofsgebäude, Villa Hohenbühl) belegt.\n\nDas Gebiet Nr. 9 zeichnet sich mehrheitlich durch ältere Bauten aus. Dazu\nzählt auch das 1894 erbaute spätklassizistische Bahnhofgebäude, welches\nanlässlich der Bahnhofserweiterung vom Architekten Santiago Calatrava in\ndas aus Sichtbeton und Stahl konzipierte Bauwerk integriert wurde. Im\nSüdwesten und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gestaltungsplangebiet\nbefindet sich das Geviert mit historischer Blockrandbebauung an der Fal-\nken- bzw. Goethestrasse, welche die Kulisse des aus der Gründerzeit\nstammenden Stadelhoferplatzes mit seinen mächtigen Platanen und dem\ngusseisernen Schalenbrunnen in der Platzmitte bildet. Die andere Platzseite wird von Geschäftsgebäuden aus einer jüngeren Zeit gesäumt. Oberhalb\nder Bahnlinie liegt in Sichtweite das durchgrünte Villengebiet mit Villa Falkenburg und Villa Hohenbühl, das dem ISOS-Gebiet X zugeteilt ist.\n\n"}