6.2. Die Rekurrierenden machen unter dem Gesichtspunkt des Grundpfandrechts (dazu sogleich) selbst geltend, der Vorgang für das Entfernen der Monitore dauere zwei mal 30 Sekunden. Die Orientierung der Kunden ist ebenfalls innert kurzer Zeit möglich. Im Übrigen liegt es in der Risikosphäre der Rekurrierenden, wenn sie eine bewilligungspflichtige Werbeanlage ohne Bewilligung anbringen und betreiben, dass sie diese auch wieder entfernen