Wie sich anlässlich des Augenscheins bei Dunkelheit zeigte, handelt es sich bei der F.-Gasse um eine leicht gekrümmte, im betreffenden Bereich knapp vier Meter breite Gasse mit mittelalterlichem Charakter. Sie ist gesäumt von Altbauten, worin sich in den Obergeschossen Wohnräume und in den Erdgeschossen Ladenlokale, Handwerksbetriebe, Galerien und dergleichen befinden. Einen Werbemonitor gibt es nebst den streitgegenständlichen nur an der Ecke B.-Gasse / F.-Gasse. Diese Liegenschaft ist jedoch vom streitbetroffenen Standort aus nicht sichtbar. Die künstlichen Lichtquellen in der F.- Gasse sind im Übrigen sehr vielseitig: