4.2. Daran ändert auch die rekurrentische Fotodokumentation mit 143 anderen Werbemonitoren nichts. Die Rekurrierenden machen damit sinngemäss eine R1S.2021.05113 Seite 7 Ungleichbehandlung geltend, mithin würde die Vorinstanz Screens anderer Betreiber nicht der Bewilligungspflicht unterstellen, also bei anderen Standorten unbewilligte Flachbildschirme dulden.