Der Vollständigkeit halber ist auch hier zu erwähnen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Bewilligungspflicht für das Aufstellen und Betreiben von Flachbildschirmen in Schaukästen in Bezug auf 50-Zoll-Monitore sowie in der Folge auch hinsichtlich 30-Zoll-Monitore bejaht hatte (Entscheid VB.2006.00417 vom 17. Januar 2007, vom Bundesgericht mit Urteil 1C_12/2007 vom 8. Januar 2007 bestätigt; VB.2009.00604 vom 6. Oktober 2010). Auf diese Urteile kann aufgrund der sehr ähnlichen Sachverhalte ebenfalls verwiesen werden. Die Bewilligungspflicht gilt zusammengefasst auch für die beiden vorliegenden 28-Zoll-Monitore.