Zudem sei richtig, dass sich die Möglichkeiten der Aussenwerbung mit der Digitalisierung verändert hätten, was jedoch nicht heisse, dass diese neuen Werbemedien überall eingesetzt werden dürften, wo es werbetechnisch und unternehmerisch möglich sei. Gerade im Bereich von geschützten Ortsbildern sei der Einsatz dieser digitalen Werbemedien nicht angezeigt. Im kleinräumigen sensiblen Gebiet der F.-Gasse 3 seien völlig andere bauliche und räumliche Gegebenheiten zu berücksichtigen, als in anderen Quartieren. So gebe es auch innerhalb der Altstadt gewisse Unterschiede.