Für den Fall, dass die Frage der Bewilligungspflicht bejaht werden sollte, sei die Bewilligung zu erteilen. Die Vitrinen würden mit und ohne Screen ausgezeichnet ins Fassadenbild passen. Eine weiterreichende Wirkung auf die benachbarten Liegenschaften respektive auf das Altstadtbild gehe den Vitrinen aufgrund ihrer bescheidenen Ausmasse und Leuchtkraft ab. Die ästhetischen Anforderungen würden vergleichsweise weit überdurchschnittlich gut erfüllt.