3.2. Die Rekurrierenden machen hiergegen zusammengefasst geltend, die Rekurrentin 2 übermittle auf den beiden Screens Botschaften unterschiedlicher Art. An der F.-Gasse 3 befinde sich im Parterre ein Ladenlokal mit zwei grossen Schaufenstern. Links und rechts davon würden sich die Vitrinen (72 cm x 78 cm x 10 cm) befinden, welche seit Jahrzehnten mit Strom versorgt würden und stets beleuchtet gewesen seien. Wie früher die Beleuchtungen der Vitrinen in der Nacht gelöscht worden seien, würden auch die nun darin befindlichen Screens in der Nacht abgeschaltet, wenn keine Menschen mehr zirkulierten.