Die Wirkung der zwei erstellten Anlagen würde im Widerspruch zum für die Gasse typischen Charakter und zur historischen Umgebung stehen. Im Gegensatz zu den ortsüblichen unbeleuchteten oder dezent beleuchteten Reklameanlagen in der Altstadt würden die beiden Werbescreens mit ihren ständig wechselnden Werbebildern und den Werbeclips das Erscheinungsbild des Gebäudes und der Gasse massgeblich beeinträchtigen und als aktiv leuchtende und dynamische Elemente im baulichen und räumlichen Kontext der Altstadt störend wirken. Die Anlagen würden keinerlei Rücksicht auf die bauhistorisch bedeutende Baute sowie das schützenswerte Ortsbild von nationaler Bedeutung nehmen.