2. Nachdem am 9. November 2021 zum Augenschein mit dem Referenten eingeladen wurde, ging beim Baurekursgericht am 11. November 2021 der Antrag der Rekurrierenden vom 8. November 2021 auf Durchführung eines Abteilungsaugenscheins ein. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass Fotografien und Messresultate eigene Sinneswahrnehmungen vor Ort nicht zu ersetzen vermögen würden.