Auf die Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen hätte die Festsetzung der anbegehrten Planungszone keine Auswirkungen. Auch die Begründung der Planungszone im Antrag des Stadtrates vom 26. Februar 2025 (act. 5.6, s. auch Motion vom 31. Mai 2023, act. 5.5) steht in keinem Zusammenhang mit Lärm oder Luftschadstoffen, sodass nicht zu erwarten ist, dass sich mit einer allfällige Revision der Sonderbauvorschriften für die Rekurrentin etwas ändern würde.