R1S.2025.05094 Seite 3 kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA) einen Auftrag zur Verdichtung und zur Umsetzung eines Quartierzentrums. 2. Zum Rekurs und zur Beschwerde ist berechtigt, wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat. Dasselbe gilt für die Anfechtung von Erlassen (§ 338a des Planungs- und Baugesetzes [PBG]).