1. Die Planungszonen dienen der (einstweiligen) Sicherung von geplanten Nutzungsänderungen, insbesondere der Bewahrung der Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Behörden, die nicht durch Vorhaben, die den Planungsabsichten widersprechen, beeinträchtigt werden soll. Die vorliegend streitbetroffene Planungszone beantragte der Stadtrat im Hinblick auf die Revision der Sonderbauvorschriften (SBV) "Y-Areal Plus", ausgelöst durch die gemeinderätliche Motion GR […]. Ziel der Motion ist es u.a., den Erhalt dreier Bestandesbauten in den Teilgebieten 2 und 7 (ein Parkhaus und zwei Büro/Gewerbebauten) zu ermöglichen. Des Weiteren enthält der