C. Mit Verfügung vom 27. August 2025 wurde der Rekurseingang vorgemerkt und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. D. Mit Eingabe vom 26. September 2025 beantragte die Vorinstanz die Abweisung des Rekurses unter Verweis auf den Mitbericht des Amtes für Raumentwicklung vom 25. September 2025. Die Mitbeteiligte 2 teilte mit Eingabe vom 17. September 2025 mit, sie akzeptiere den angefochtenen Entscheid, erhebe dagegen kein Rechtsmittel und verzichte auf einen Antrag im vorliegenden Rekursverfahren.