A. Mit Verfügung vom 18. Juli 2025 verfügte die Baudirektion Kanton Zürich, die Planungszone im Gebiet "Y-Areal Plus" (Stadt X) für die Grundstücke Kat.- Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, welche der Stadtrat der Stadt X beantragt habe, werde nicht festgesetzt. B. Gegen diesen Entscheid erhob A mit Eingabe vom 21. August 2025 Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich und beantragte die Aufhebung des Entscheides und die Festsetzung der Planungszone. Eventuell sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Baudirektion zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.