Wie gut die Aufgabe geglückt ist, gleichsam rund um die rekurrentischen Gebäude herum eine diese zu einem Teil des Ganzen machende Gesamtüberbauung zu schaffen, zeigt die Visualisierung der Gesamtansichten Ost und West, die eine in sich austarierte Abfolge von Baukörpern erkennen lässt. Daran ändert auch nichts, dass die Gebäude des Rekurrenten aus einer andern Zeit stammen und daher einen gänzlich andern architektonischen Ausdruck aufweisen. Lässt das Gesetz es zu, dass auch bereits überbaute Grundstücke in eine Arealüberbauung aufgenommen werden, können hieraus resultierende Unterschiede nicht per se als unzulässig betrachtet werden.