Mit den Abknickungen der Grundrisse der Gebäude B, C und D wird eine «Verfeinerung» dieser Baukörper geschaffen, die zu einer erhöhten Bezugnahme zu den wesentlich weniger voluminösen rekurrentischen Gebäuden führt. Auch dies ist als besondere Gestaltungsleistung anzuerkennen. Als solche bleibt schliesslich auch die zurückhaltende, auf den Bestand abgestimmte Gesamthöhe der Gebäude B, C und D zu erwähnen.