Indem die Baukörper B bis D parallel zum Bestand, also zu den Gebäuden des Rekurrenten gestellt werden, trägt dies unbesehen der architektonischgestalterischen Verschiedenheiten von Alt und Neu erheblich zur Einbindung des Bestandes in die Überbauung bei. Hierin ist eine besondere, auf das Überbauungsganze ausgerichtete Gestaltungsleistungen zu erkennen; bei einer Überbauung nach der Regelbauweise wäre solches kaum zu verlangen. Mit den Abknickungen der Grundrisse der Gebäude B, C und D wird eine «Verfeinerung» dieser Baukörper geschaffen, die zu einer erhöhten Bezugnahme zu den wesentlich weniger voluminösen rekurrentischen Gebäuden führt.