Es gebe keinen Grund, das Interesse der privaten Rekursgegnerin gegenüber jenem des Rekurrenten zu privilegieren. Im Gegenteil, die Rekursgegnerin habe freiwillig die geltende Überbauungsordnung akzeptiert und damit auch den Umstand, dass sie diese nicht ohne das Einverständnis und die Mitwirkung des Rekurrenten wieder ändern könne. Andernfalls würde dies bei einem Rechtsmittelentscheid zu Gunsten der Rekursgegnerin bedeuten, dass diese bauen dürfe, wie sie wolle, der Rekurrent sich jedoch bei einer künftigen Bautätigkeit den Bauten der Rekursgegnerin anzupassen habe. Eine solche Privilegierung sei im Lichte der bestehenden Arealüberbauung nicht gerechtfertigt.