Damit liege eine wesentlich andere Überbauung als im Jahre 1953 bewilligt vor. Die gute Lösung, die damals bewilligt worden sei, werde nun, da bei beiden Liegenschaften des Rekurrenten inmitten des Areals nicht an der neuen Arealüberbauung teilhätten, komplett aufgebrochen und ihres Gehaltes entleert.