Sämtliche streitbetroffenen Grundstücke liegen nach der geltenden Bauund Zonenordnung (BZO) in der Wohnzone W 3. Das Haus A ist mit einem Erdgeschoss, einem Attikagschoss und vier Obergeschossen geplant und die Häuser B - D je mit einem Erdgeschoss, einem Attikageschoss und drei Obergeschossen. Die Vorinstanz hat die projektierten Gebäude als Teil einer Arealüberbauung bewilligt. (…) - 2-