Nunmehr sollen sämtliche sich in der Hand der privaten Rekursgegnerin befindenden Gebäude, also alle ausser den Gebäuden Pol.-Nrn. 50 und 52, abgebrochen und die betreffenden Arealflächen mit neun neuen Gebäuden überstellt werden. Von diesen ist das Haus A als Solitär geplant, während die übrigen in geschlossener Bauweise erstellt werden sollen (Gebäudekomplexe B - D; einer mit zwei Gebäuden und zwei mit drei Gebäuden). Demgegenüber bleiben die im Eigentum des Rekurrenten stehenden Gebäude Pol.-Nrn. 50 und 52 unverändert.