8.3 Die Baudirektion gelangt in der Begründung des angefochtenen Beschlusses zum Schluss, im Hinterhofbereich des streitbetroffenen Grundstückes sei eine durchgehende Schichtabfolge von der Spätlatène-Zeit über die Römerzeit und das Mittelalter bis zur Neuzeit erhalten. Sie umfasse damit die wesentlichen Etappen der frühen Stadtentwicklung von Zürich seit der Gründung des keltischen Oppidum im 1. Jahrhundert v. Chr. Aus diesen Epochen hätten sich im Areal Siedlungsreste erhalten, wie die Profile der Kernbohrsondierungen dokumentierten. In der Neuzeit lasse sich auf Grund von schriftlichen Quellen die Giessereiwerkstatt der Familie Füssli auf der Parzelle lokalisieren.