Dies heisst aber nicht, dass sie zwingend von Anfang an dauerhaft mit dem Boden verbunden gewesen sein müssen, fallen doch auch Keramik, Schmuck, Werkzeuge und Textilien, also bewegliche Sachen unter die ortsgebundenen Gegenstände. «Ortsgebunden» heisst demnach nicht mehr und weniger, als dass die Gegenstände Teil archäologischer Schicht bilden müssen. Damit entfiele es, Keramik, Schmuck, Werkzeuge, Textilien oder - 5-