Die integrale Unterschutzstellung sei aber auch nicht erforderlich. Würde der Rekurrentin gestattet, die geplante Absenkung im Hinterhofbereich vorzunehmen, könnte mit baubegleitenden Untersuchungen geprüft werden, was für archäologische Überreste sich in diesen Schichten befänden. Allfällige Funde könnten ausgewertet und dokumentiert werden, wie dies bei zahlreichen andern Bauvorhaben auch gemacht worden sei. Aus solchen Untersuchungen könnten allenfalls weitere Erkenntnisse über die Entwicklung von Zürich gewonnen werden. Auf diese Weise könnten auch die Interessen der Rekurrentin gebührend berücksichtigt werden.