Die entsprechenden Abklärungen seien indes sehr dürftig. Gestützt auf die Auswertung von vier Bohrungen auf dem streitbetroffenen Grundstück komme die Kommission zum Schluss, dass archäologisch relevante Schichten vorhanden seien. In ihren weiteren Ausführungen beziehe sich die Kommission dann aber hauptsächlich auf Erkenntnisse über die Geschichte von Zürich, welche aus Ausgrabungen und baubegleitenden Untersuchungen gewonnen worden seien. Die Kommission führe aus, jene Erkenntnisse erlaubten – oftmals nur punktuelle – Einblicke in den Boden und damit in die Lokalgeschichte.