Im Gutachten der Archäologie-Kommission des Kantons Zürich vom 1. Dezember 2014 werde geltend gemacht, es handle sich um eine schutzwürdige Zone gemäss § 203 Abs. 1 lit. d PBG. Gemäss Information im GIS handle es sich bei solchen archäologischen Zonenplänen um einen Verdachtsflächen- Kataster. Die gesamte Zone könne demnach nicht als Schutzobjekt gelten. Erst anhand weiterer Abklärungen könne in solchen Zonen festgestellt werden, ob es sich bei einem konkreten Gebiet um ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. d PBG handle.