BRGE I Nr. 0005/2016 vom 15. Januar 2016 in BEZ 2016 Nr. 2 2. Anlass für die Unterschutzstellung bildet ein Umbauprojekt der Rekurrentin. Unter anderem ist vorgesehen, die bestehenden, das Hinterhaus bildenden beiden Ladengeschosse (Erdgeschoss in der Verlängerung des strassenseitigen Ladenlokals und Untergeschoss) zu beseitigen und neu auf tieferem Niveau wieder herzurichten. Damit würde auf einer Fläche von rund 170 m2 der Boden um 2,15 m bzw. im Bereich der Liftunterfahrt um rund 3 m abgesenkt.