In Dispositiv-Ziffer I.3. der angefochtenen Baubewilligung wurde die Sunrise von der Vorinstanz zu Abnahmemessungen bei den OKA/OMEN 1a, 1b, 5, 6, 11 und 15 verpflichtet. Beim OMEN 6 wird die 80 % - Schwelle allerdings nicht erreicht. Ob Messungen hier zwingend notwendig sind, braucht – da von der Sunrise nicht angefochten – nicht weiter geprüft zu werden. Zudem wäre der Rekurrent durch an sich nicht indizierte Abnahmemessungen in keiner Weise beschwert (BRGE II Nrn. 0162 – 0163/2012 vom 23. Oktober 2012, E. 9). 9. Zusammenfassend ist der Rekurs abzuweisen. [….] R1S.2010.05118 Seite 8