7. Für die Grenzwertberechnungen wird u.a. der direkte Abstand (d) zwischen den OKA/OMEN und dem Antennenstandort benötigt, welcher sich aus dem horizontalen (d.h. planlichen) Abstand und der Höhendifferenz (vertikaler Abstand) zwischen den beiden Orten zusammensetzt (d= dhor 2 dvert 2 ). Referenzpunkt für die Höhendifferenz ist dabei stets die Höhenkote 0 (Nullpunkt) des Standortgebäudes (BRKE I Nr. 0333/2006 vom 22. Dezember 2006, E. 13.1; bestätigt mit VB.2007.00068 vom 9. Mai 2007).