Es treffe wohl zu, dass in den Baugesuchsunterlagen falsche bzw. uneinheitliche Meereshöhenangaben für den Nullpunkt des Standortgebäudes aufgeführt worden sei. Dies sei aber lediglich ein unschönes Versehen ohne rechnerische Konsequenz. Auch im Übrigen erfülle das Bauvorhaben der Sunrise alle sonstigen planungs-, bau- und umweltschutzrechtlichen Bestimmungen.