F. Am 28. November 2011 führte eine Delegation des Baurekursgerichts im Beisein der Parteien einen Augenschein vor Ort durch. Der Rekurs im Verfahren G.-Nr. R1S.2010.05125 wurde später zurückgezogen und mit Entscheid BRGE I Nr. 0036/2012 vom 12. März 2012 als erledigt abgeschrieben. Der Rekurs von S. N. im vorliegenden Verfahren G.-Nr. R1S.2010.05118 blieb mit Blick auf Einigungsverhandlungen bzw. Rückzug oder Abänderung des strittigen Bauvorhabens sistiert. Am 25. Oktober bzw. 18. Dezember 2013 hielten die Sunrise bzw. der Rekurrent an ihren Rekursanträgen fest. G. Auf die Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen Bezug genommen.