C. Mit Beschluss BE 1052/10 vom 7. Juli 2010 bewilligte die Bausektion der Stadt Zürich das fragliche Bauvorhaben der Sunrise nach vorheriger Publikation erneut. Dagegen rekurrierte S. N. am 23. Juli 2010 fristgerecht an die Baurekurskommission I (seit 1. Januar 2011: Baurekursgericht des Kantons Zürich) und beantragte: "1. Der angefochtene Entscheid der Bausektion der Stadt Zürich, Nr. 1052/10, vom 7. Juli 2010 betr. Mobilfunkanlage für GSM und UMTS, Mehrfamilienhäuser X und Y, Zürich, sei aufzuheben. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens seien der Rekursgegnerin 2 aufzuerlegen.