B. Einen dagegen von mehreren Nachbarn, darunter auch S. N., erhobenen Rekurs hiess die damalige Baurekurskommission I mit Urteil BRKE I Nr. 0254/2009 vom 25. September 2009 aus formellrechtlichen Gründen gut, hob die angefochtene Baubewilligung auf und wies die kommunale Baubehörde an, das streitbetroffene Bauvorhaben mit den Standortdatenblattänderungen vom 28. Mai 2008 nochmals zu publizieren.