{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2014-01-24", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0005-2014_2014-01-24.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0005-2014_vom_24._januar_2014.pdf", "Checksum": "0c20657e13fb930b726ea63b0ac0ab99"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0005/2014"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 24.01.2014 BRGE I Nr. 0005/2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 24.01.2014 BRGE I Nr. 0005/2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 24.01.2014 BRGE I Nr. 0005/2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mobilfunk-Basisstation. Standortdatenblätter. Grenzwertberechnungen. | Für die Immissionsberechnungen in den Standortdatenblättern ist stets die Höhenkote 0 des Standortgebäudes Referenzpunkt für die Berechnung der Höhendifferenz zwischen der Antenne und den OKA/OMEN. Die Niveauhöhe in m.ü.M. des Nullpunkts dieses Gebäudes wird für die Grenzwertberechnungen folglich nicht benötigt. Ist die Niveauhöhe in den Baugesuchsplänen falsch eingetragen, wirkt sich das auf die Berechnungen nicht aus (E. 7)."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:11", "Checksum": "f1b37483c05e4ec57769dd66095380b9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 24.01.2014 BRGE I Nr. 0005/2014\nRegeste:\nMobilfunk-Basisstation. Standortdatenblätter. Grenzwertberechnungen. | Für die Immissionsberechnungen in den Standortdatenblättern ist stets die Höhenkote 0 des Standortgebäudes Referenzpunkt für die Berechnung der Höhendifferenz zwischen der Antenne und den OKA/OMEN. Die Niveauhöhe in m.ü.M. des Nullpunkts dieses Gebäudes wird für die Grenzwertberechnungen folglich nicht benötigt. Ist die Niveauhöhe in den Baugesuchsplänen falsch eingetragen, wirkt sich das auf die Berechnungen nicht aus (E. 7).\n\nIn Dispositiv-Ziffer I.3. der angefochtenen Baubewilligung wurde die Sunrise von der Vorinstanz zu Abnahmemessungen bei den OKA/OMEN 1a, 1b,\n5, 6, 11 und 15 verpflichtet. Beim OMEN 6 wird die 80 % - Schwelle allerdings nicht erreicht. Ob Messungen hier zwingend notwendig sind, braucht\n– da von der Sunrise nicht angefochten – nicht weiter geprüft zu werden.\nZudem wäre der Rekurrent durch an sich nicht indizierte Abnahmemessungen in keiner Weise beschwert (BRGE II Nrn. 0162 – 0163/2012 vom 23.\nOktober 2012, E. 9).\n\n9.\nZusammenfassend ist der Rekurs abzuweisen. [….]\n\nR1S.2010.05118 Seite 8\n"}