Nachdem dem privaten Rekursgegner der Nachweis der engen und schutzwürdigen Beziehung zum Grundstück nicht gelungen ist, kann er dieses zwar erwerben, er muss es jedoch gemäss Art. 8 Abs. 2 BewG innert zweier Jahre wieder veräussern. Damit kann er immerhin vom finanziellen Vorteil der Erbschaft profitieren. - 4- Demgemäss ist der Rekurs gutzuheissen, und die Bewilligung zum Grunderwerb ist mit einer Auflage zu ergänzen, wonach das Grundstück innert zweier Jahre wieder zu veräussern ist.