Personen im Ausland vom 28. Mai 2003, BBl 2003 S. 4366 f.). Es ist der - 3- Vorinstanz zwar darin zuzustimmen, dass es sich dabei um eine beispielhafte, nicht abschliessende Aufzählung handelt. Allen Beispielen ist jedoch gemein, dass der Erbe regelmässig viel Zeit auf dem Grundstück verbracht hat und so Erinnerungen geschaffen und eine emotionale Beziehung zum Grundstück geknüpft hat.