Neben den Mieterwechseln und Renovationsarbeiten habe er mit der Erblasserin konstant aktuelle Themen bezüglich der Liegenschaft besprochen. Durch all diese Tätigkeiten rund um die Liegenschaft in Verbindung mit dem Vertrauensverhältnis zur Erblasserin sei er nicht nur fachlich, physisch und lokal, sondern auch emotional an die streitbetroffene Liegenschaft gebunden, und er erachte die geforderte enge, schutzwürdige Beziehung zum Grundstück als klar gegeben. Schliesslich tut der private Rekursgegner seine Absicht kund, nach der bevorstehenden definitiven Aufgabe seiner Berufstätigkeit seinen Wohnsitz in Schweiz in die streitbetroffene Liegenschaft zu verlegen.