3. Das streitbetroffene Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus überstellt. Bis zu ihrem Tod am 16. Dezember 2014 war es im Eigentum von A. M., welche bis rund ein Jahr vor ihrem Ableben in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses wohnte. Die kinderlose Grundeigentümerin setzte den privaten Rekursgegner als Alleinerben ein. Dieser ist entfernt mit der Erblasserin verwandt (gemeinsame Urgrossmutter, Verwandtschaft 7. Grades). Der private Rekursgegner ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Mit Schreiben vom 17. Januar 2015 ersuchte er die Vorinstanz um die Bewilligung, das Grundstück dauernd zu Eigentum übertragen zu erhalten.