3.3 Nach dem Gesagten muss ein Gesuch um Wiederherstellung der First von § 315 Abs. 1 PBG erst zusammen mit einem Rekurs gegen die baurechtliche Bewilligung innert der bezüglich des Bauentscheids laufenden Rechtsmittelfrist eingereicht werden. Um diese Rekursfrist wahren zu können, muss daher auch nach Ablauf der 20-tägigen Auflagefrist gewährleistet bleiben, dass Gesuchstellende trotz verspäteter Zustellbegehren vom Bauentscheid (einschliesslich der Folgeentscheide) Kenntnis erhalten.