Mit Eingabe vom 14. März 2024 stellte der Rekurrent beim Amt für Baubewilligungen ein Gesuch, worin dieser die Zustellung des obgenannten Bauentscheids verlangte und gleichzeitig um Wiederherstellung der Frist gemäss § 315 Abs. 1 PBG ersuchte. Die Behörde leitete in der Folge das Gesuch (…) an das Baurekursgericht weiter, welches die Sache mit Schreiben vom 22. März 2024 an die Vorinstanz zurück überwies und diese gleichzeitig einlud, dem Rekurrenten bzw. seiner Rechtsvertretung den obgenannten Bauentscheid zu eröffnen. Am 11. April 2024 verfügte die Vorinstanz, dass dem Rekurrenten umfassend Akteneinsicht in Bezug auf das Bauprojekt (…) zu gewähren sei.