Per 1. April 2014 sei der S.-Club von der G. auf die Mitbeteiligte 2 übertragen worden. Die Wiedereröffnung unter der neuen Betreiberin habe am 3. Mai 2014 stattgefunden. Gleichzeitig habe R.N. den A.I. als Inhaber des Gastwirtschaftspatents abgelöst. Seit der Betriebsaufnahme durch die neue Betreiberin und den neuen Patentinhaber seien bei der Stadtpolizei nur noch zwei Lärmklagen registriert worden. Mit der rechtlichen Übertragung des Clubs auf die Mitbeteiligte 2 und mit dem Übergang des Gastwirtschaftspatents von A.I. auf R.N. sei die Lärmklage gegen die G. sowie gegen A.I. gegenstandslos geworden.