Mit Bauentscheid Nr. 944/13 vom 19. Juni 2013 bewilligte die Vorinstanz der G. einen inneren Umbau des S.-Club durch Entfernung des Fumoirs. Dieser Bauentscheid ist vorliegend nur insoweit von Interesse, als festzuhalten ist, dass er sich – wie bereits der Bauentscheid vom 6. Dezember 2011 – nicht zu den Betriebs- und Öffnungszeiten des Lokals äussert, sondern in Dispositivziffer 14 einzig (und weiterhin) festhält, dass im Falle berechtigter Lärmklagen die Anordnung zusätzlicher baulicher oder betrieblicher Massnahmen vorbehalten bleibe.