Polizeibewilligungen habe die Betreiberschaft immer wieder auf diese Lärmklagen reagiert, indem sie Sicherheitspersonal bis auf das Gelände der Kantonsschule F. patrouillieren liess sowie die direkt umliegenden Hinterhöfe mit Gittern abgesperrt und überdies bauliche Massnahmen im Lokal vorgenommen habe. Der Sachbearbeiter erklärt weiter, solange man im Kommissariat Polizeibewilligungen feststelle, dass bei einem Bewilligungsinhaber Anstrengungen vorhanden seien, die Nachtruhe der Anwohnerschaft wieder herzustellen und auch tatsächlich entsprechende Massnahmen eingeleitet würden, stehe ein möglicher Entzug der Ausnahmebewilligung gemäss § 9 VO GGG «auf schwachen Füssen».