Gestützt auf § 9 der Verordnung zum GGG (VO GGG) erteilte die Stadtpolizei A.I. am 20. März 2012 die Bewilligung, das Lokal von Sonntag bis Donnerstag bis 04.00 Uhr sowie freitags und samstags bis 05.00 Uhr und damit durchgehend geöffnet zu halten. Am 30. März 2012 nahm der S.-Club den Betrieb mit einer als «Club Opening» bezeichneten, von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr dauernden Party auf.